Mitgliedschaft im SVS
Mitglieder im SVS können solche Verein bzw. Abteilungen von Vereinen werden, die ausschließlich oder neben anderen sportlichen Zwecken das Segeln oder Segelsurfen auf der Grundlage der Gemeinnützigkeit sowie unter Ausschluss parteipolitischer, konfessioneller, weltanschaulicher oder wirtschaftlicher Ziele betreiben. Die Aufnahme erfolgt auf Antrag des Vereins, der Abteilung durch das Präsidium des SVS.
Für die Aufnahme im SVS sind folgende Kriterien erforderlich:

  1. formloser Antrag auf Mitgliedschaft,

  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit und / oder Satzung,

  3. Nachweis der Mitgliedschaft im Landessportbund Sachsen (Mitgliedsurkunde oder Antrag),

  4. Nachweis der Mitgliedschaft im Deutsch Seglerverband (Mitgliedsurkunde oder Antrag),

  5. Benennung des Vorsitzenden , der Geschäftsstelle und des Jugendobmannes,

  6. Mitteilung der Anzahl der Mitglieder, getrennt nach Jugendlichen und Erwachsenen.

Das Präsidium kann die Aufnahme auch vollziehen, wenn Punkt 4 nicht erfüllt ist. Sind Mitgliedsurkunden noch nicht vorhanden, müssen diese nachgereicht werden.
Einzelpersonen können nicht Mitglied im SVS werden.