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Mitgliedschaft im SVS
Mitglieder im SVS können solche Verein bzw. Abteilungen
von Vereinen werden, die ausschließlich oder neben
anderen sportlichen Zwecken das Segeln oder Segelsurfen
auf der Grundlage der Gemeinnützigkeit sowie unter
Ausschluss parteipolitischer, konfessioneller, weltanschaulicher
oder wirtschaftlicher Ziele betreiben. Die Aufnahme
erfolgt auf Antrag des Vereins, der Abteilung durch
das Präsidium des SVS.
Für die Aufnahme im SVS sind folgende Kriterien
erforderlich:
- formloser Antrag auf Mitgliedschaft,
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
und / oder Satzung,
- Nachweis der Mitgliedschaft im Landessportbund
Sachsen (Mitgliedsurkunde oder Antrag),
- Nachweis der Mitgliedschaft im Deutsch
Seglerverband (Mitgliedsurkunde oder Antrag),
- Benennung des Vorsitzenden , der Geschäftsstelle
und des Jugendobmannes,
- Mitteilung der Anzahl der Mitglieder,
getrennt nach Jugendlichen und Erwachsenen.
Das Präsidium kann die Aufnahme
auch vollziehen, wenn Punkt 4 nicht erfüllt ist.
Sind Mitgliedsurkunden noch nicht vorhanden, müssen
diese nachgereicht werden.
Einzelpersonen können nicht Mitglied im SVS werden.
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