Führerscheinpflicht auf sächsischen Gewässern
  Auf der Elbe gilt der amtliche Sportbootführerschein Binnen. Sportboote bis 15 m Länge und ab 5 PS (3,68 kW) mit eigenen Antrieb benötigen den amtlichen Befähigungsnachweis. Für Sportboote 15 - 25 m Länge ist das Sportschifferzeugnis bzw. das Sportpatent erforderlich.. Seit 01.04.02 gilt im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung die 0,5-Promille-Grenze. Wer jetzt mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 oder mehr Promille ein Sportboot führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Auf allen Landesgewässern, wie den Talsperren Pöhl, Pirk, Kriebstein, Bautzen, Quitzdorf und den Seen Knappensee und Kulkwitzer See gilt per April 2004 die Sächsische Landesschifffahrtsverordnung. Sie schreibt Führerscheinpflicht (es gelten gleichwertig alles DSV-Befähigungsnachweise, also auch der Jüngstensegelschein) ab einer Segelfläche von 6 Quadratmeter vor. Ansonsten gilt weitestgehend die Bundeswasserstrassenschifffahrtsverordnung.
 

   
  Lehrgänge zum Sportbootfühererschein (SBF) Binnen / See in Sachsen
 
 
  Informationen zu den Sportbootführerscheinen beim Deutschen Segler-Verband
   
  Das Umschreiben von DDR-Scheinen ist ebenfalls beim Deutschen Seglerverband DSV möglich.