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Führerscheinpflicht
auf sächsischen Gewässern |
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Auf der Elbe gilt der amtliche Sportbootführerschein
Binnen. Sportboote bis 15 m Länge und ab 5 PS (3,68
kW) mit eigenen Antrieb benötigen den amtlichen Befähigungsnachweis.
Für Sportboote 15 - 25 m Länge ist das Sportschifferzeugnis
bzw. das Sportpatent erforderlich.. Seit 01.04.02 gilt
im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
die 0,5-Promille-Grenze. Wer jetzt mit einer Blutalkoholkonzentration
von 0,5 oder mehr Promille ein Sportboot führt, begeht
eine Ordnungswidrigkeit.
Auf allen Landesgewässern, wie den Talsperren
Pöhl, Pirk, Kriebstein, Bautzen, Quitzdorf und
den Seen Knappensee und Kulkwitzer See gilt per April
2004 die Sächsische Landesschifffahrtsverordnung.
Sie schreibt Führerscheinpflicht (es gelten gleichwertig
alles DSV-Befähigungsnachweise, also auch der Jüngstensegelschein)
ab einer Segelfläche von 6 Quadratmeter vor. Ansonsten
gilt weitestgehend die Bundeswasserstrassenschifffahrtsverordnung.
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Lehrgänge zum Sportbootfühererschein
(SBF) Binnen / See in Sachsen
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Informationen zu den Sportbootführerscheinen
beim Deutschen
Segler-Verband |
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Das Umschreiben von DDR-Scheinen
ist ebenfalls beim Deutschen Seglerverband DSV möglich. |
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