Vorbemerkung:
Mit Bestätigung der Präsidien der Landesseglerverbände von Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen
erlangt die gemeinsame "mitteldeutsche Fahrtensegelausschreibung" der drei Landesverbände
ab dem Frühjahr 2006 Ihre Gültigkeit.
 
Dies ist die neue, derzeit gültige Ausschreibung. Stand: Februar 2006.
Der Wortlaut der Ausschreibung gilt für die drei Landesverbäde gleich.
Wo unterschiedliche Regelungen gelten, ist das betreffende Land separat genannt.
     
       1. Veranstalter
Seglerverband Sachsen , Landes- Seglerverband Sachsen- Anhalt, Thüringer Seglerverband.
     
       2. Geltungszeitraum
1.3. bis 30.10. des Jahres
Gewertet werden maximal 50 Fahrtentage.
     
       3. Fahrtbereich
unbegrenzt
     
       4. Teilnahmebedingungen
(1) Mitgliedschaft in einem dem LSV angehörenden Verein
(2) Eintragen in die Meldeliste des jeweiligen Vereins
(3) Bootsführer muss im Besitz des gültigen Führerscheins für den bafahrbaren Bereich sein.
(4) Für das verwendete Sportboot muss eine Haftpflichtversicherung bestehen.
(5) Führen eines Bord- ider Logbuches.
Die Startberechtigung wird jährlich durch Stempel und Unterschrift des Vereins im Bordbuch und in der Meldeliste erteilt.
(6) Teilnahmeberechtigt sind Segelsurfer, Segler und Motorbootfahrer.
     
       5. Wertung
Sachsen:
Es erfolgt keine getrennte Wertung.
 
Sachsen- Anhalt und Thüringen:
getrennte Wertung für folgende Bootsklassen:
(1) Segelsurfbretter (SSB)
(2) Jollen (J)
(3) Jollenkreuzer (JK), (P-, R-, SR- und baugleiche GFK-Kreuer) ohne Ballast
(4) Seekreuzer und Motorsegler
 
In den Klassen (1) - (4) Wertung getennt nach Jugend, Frauen, Männer
 
(5) Motorboote (M), hier nur Mannschaftswertung
     
       6. Meldung und Termin
Meldung erfolgt durch die Eintragung in die Starterlisten bei den Vereinen.
Einsendung an den Obmann Fahrtensegeln des Landesverbandes bis 31.5.des Jahres.
     
       7. Teilnehmergebühr
Sachsen:
keine Teilnehmergebühr.
 
Sachsen- Anhalt:
(1) 1,50€ pro Teilnehmer aus Vereinen, die Mitglied des LSV und des DSV sind.
(2) 2,50€ pro Teilnehmer aus Vereinen, die nur Mitglied im LSV sind.
(3) Überweisung durch den Verein bis 31.5. des Jahres auf Konto:
   Kreisparkasse Bitterfeld
   Kto-Nr: 39160788,
   BLZ: 800 537 22
   Zahlungsgrund: “FW 2006“
Rechtsgültig wird die Meldung erst mit Eingang der Teilnehergebühr.
Bei Nachmeldungen gelten gleiche Bedingungen.
 
Thüringen:
2,50€ je Starter sind vom Verein bis 30.6. des Jahres an den TSV zu überweisen.
Zum gleichen Termin sind die Startlisten der Vereine dem Fahrtenobmann des TSV zu übergeben.
     
       8. Teilnahmenachweis:
Eintragung der Fahrten in ein Bord-/ Logbuch mit folgenden Angaben:
» Name des Teilnehmers (bei mehreren Teilnehmern im gleichen Boot: Eintragung in ein Bordbuch
» Datum, Kursbeschreibung, Zeit-, Wetter-, Windangaben, besondere Vorkommnisse, Revierinformationen.
     
       9. Versicherungsschutz:
Sachsen:
keine Vorgabe.
 
Sachsen- Anhalt und Thüringen:
Als Nachweis der organisierten sportlichen Betätigung sind für dieSportversicherung wichtig und
Voraussetzung die gültige Meldung zusammen mit dem abgestempelte Bordbuch.
     
       10. Bewertungssystem:
(1) je Segel-km (auch gestakt/ gepaddelt)
stromauf (Strömung >= 2 km/h):   4 Punkte
ruchendes Gewässer/ stromab:   1 Punkt
(2) je Motor-/ Schlepp-km
Motor-km stromauf (s.o.):   0,5 Punkte
ruchendes Gewässer/ stromab:   0,1 Punkte
(3) Schleusen: je Vorgang:  4 Punkte
(4) Für die Teilnahme an maximal 5 Gemeinschaftsveranstaltungen
einschließlich An- und Absegeln:   20 Sonderpunkte
(5) Für die Teilnahme an maximal 3 Großveranstaltungen
mit mehr als 3 Vereinen (z.B. Fartenseglertreffen):   50 Sonderpunkte
(6) Wettfahrtleiter, Schiedsrichter und Übungsleiter für
maximal 2 Veranstaltungen im Jahr:    20 Sonderpunkte
(7) Landtransport zwischen Heimathafen und Einsatzort je 100km:   2 Punkte
(8) Sonderpunkte für Fernfahrten zu Wasser vom Heimathafen/ Einsatzort aus:
ab 200 km Kurslänge:   100 Punkte
für alle weiteren 100 km:   50 Punkte
     
       11. Hinweise für die Bewertung:
1) Beginn und Ende der Fernfahrt sind im Bordbuch eindeutig zu kennzeichnen.
Bei mehrere unabängigen Fernfahrten sind diese zu numerieren.
(2) Die Distanzen müssen sich aus den Angeben im Bordbuch ergeben, ermittelt aus:
» Wasserwanderkarten
» Seekarten
» Straßenkarten
(3) Seemeilen sind in km umzurechnen (Faktor: 1,852 km/ sm)
(4) Die Summe der Punkte ist auf ganze Zahlen zu runden
     
       12. Auswertung:
(1) Die Auswertung der Bordbücher erfolgt durch die Fahrtenobleute der Vereine.
Eintragung der Punktzahlen in die Meldelisten.
(2) Abgabetermin beim Landes- Fartenobmann: 30.11. des Jahres
(3) Fogende Angaben müssen die Meldelisten enthalten:
» Name
» Vorname
» Geburtsjahr
» Bootsart 1)
» Punktzahl
» Unterschrift des Fahrtenobmanns
(1) Die Abrechnung erfolgt getrennt nach Bootsarten.
     
       13. Preise:
» Prämierung des erfolgreichsten Vereins: Der erfogreichste Verein wird nach folgender Formel ermittelt:
Punkte = Gesamtpunktzahl der Teilnehmer/ Zahl der Vereinsmitglieder
 
» Preise für Teilnehmer:
Sachsen:
(1) Preise für 1 bis 6 in jeder Wertungsgruppe
(2) Ein Preis für de besten Binnensegler
(3) Ein Preis für de besten Jugendlichen
(4) Die Vergabe von Auszeichnungen erfolgt zu einem würdigen Anlass.
 
Sachsen- Anhalt:
(1) Sachpreis und Urkunde für 1 bis 3 in jeder Wertungsgruppe
(2) Die Vergabe von Auszeichnungen erfolgt zu einem würdigen Anlass. Die Vergabe kann der LSV
auch an den jeweiligen Verein übertragen.
 
Thüringen:
(1) Preise für 1 bis 3 in jeder Wertungsgruppe
(2) Ein Preis für de besten Binnensegler
(3) Die Vergabe von Auszeichnungen erfolgt zu einem würdigen Anlass. Die Vergabe kann der LSV
auch an den jeweiligen Verein übertragen.
     
       14. Einsprüche:
Einsprüche sind bis zum 31.6. des Folgejahres beim Vorsitzenden des jeweiligen LSV einzureichen.
     
       15. Sonderwettbewerb, Außergewöhnliche Törns:
Außerhalb des Fahrtenwettbewerbs prämieren die LSV zusätzlich
außergewöhnliche Törns. Voraussetzung dafür ist das Einreichen des Bordbuches
und einer Reisekurzbeschreibung mit folgendem Inhalt:
(1) Yacht (Name, Typ, Länge, Breite, Tiefgang, Segelfläce, Motorleistung)
(2) Reiserevier (Reiseweg, Start-, Zielhafen, Entfernung, Punktzahl nach obigem Schema)
(3) Zeitraum (von ... bis), Teilnehmer: männlich/ weiblich, Unterzeichner/ Unterschrift, Anlagen, Veränderungen.
(4) Die Sieger dieses Wettbewerbes ermittelt der Fahrtensegelausschuss des jeweiligen Landes.
Alle Teilnehmer erhalten eine Erinnerungsurkunde.
(5) Die Bewertung für den Fahrtenwettbewerb der Kreuzerabteilung (KA) ist unabhängig
von diesem Fahrtenwettbewerb einzureichen.
     
       16. Mitteldeutscher Fahrtensegelausschuss:
(1) Der Fahrtenausschuss wird gebildet aus den Verantwortlihen für Fahrtensport der jeweiligen Landesseglerverbände.
(2) Der Ausschuss hat das Recht, Bordbücher einzusehe bzw. zu kontrollieren.
(3) Der Ausschuss wertet nach Abschluss des jeweiligen Fahrtenwettbewerbes die erzielten Ergebnisse
aus als Grundlage für weitere gemeinsame Veränderungen.
 
 
bestätigt durch das Präsidium des SVS im Februar 2006.